AGB
1. Anzuwendende Bedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers liegen allen Angeboten und Verträgen über Warenlieferungen zugrunde. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers und andere abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Vereinbarungen mit Außendienstmitarbeitern
Alle Vereinbarungen mit Einzelpersonen, insbesondere solche mit Außendienstmitarbeitern des Verkäufers, werden erst nach schriftlicher Bestä- tigung durch insoweit autorisierte Mitarbeiter des Verkäufers (2 Unterschriften) für diesen verbindlich.
3. Preise
Die Preise der jeweils letztgültigen Preisliste des Verkäufers sind freibleibend, ab Werk netto, ohne Zölle und Abgaben, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde. Der Verkäufer behält sich vor, im Fall einer bis zur Erledigung eines Auftrages eintretenden Veränderung der Personalkosten oder der Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe oder der Einführung erhöhter Abgaben an Behörden usw., soweit diese Einfluss auf die auftragsgegenständlichen Produkte haben, die für den Lieferzeitpunkt der Ware maßgebenden und diese Erhöhungen angemessen berücksichtigenden Preise zur Anwendung zu bringen. Die Mehrwertsteuer wird dem Käufer in der jeweilig gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
4. Liefertermine
Liefertermine gelten ab Lager des Verkäufers (EXW). Sie gelten als erfüllt, wenn die Ware zu dem vereinbarten Termin als versandbereit gemeldet worden ist. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Der Verkäufer ist von der Lieferverpflichtung befreit, solange der Käufer mit Zahlungen und sonstigen Unterlagen im Verzug ist. Lieferverzögerungen, die ohne Verschulden des Verkäufers entstehen, berechtigen den Verkäufer die Lieferfrist um eine angemessene Zeit zu verlängern oder von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten. Sollte der Liefertermin in solchen Fällen um mehr als 60 Tage überschritten werden, ist der Käufer berechtigt, ganz oder teilweise von dem unerfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Kann Ware nicht versendet werden aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum; der Lagerschein ersetzt die Versanddokumente. Der Versand der Ware erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Gefahr und Kosten des Käufers.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung aller ihm gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche. Eine vorherige Verpfändung oder Sicherheits-Übereignung der Ware ist dem Käufer untersagt. Kosten etwa notwendiger Investitionen trägt der Käufer. In dem Fall, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises bestimmungsgemäß weiterveräußert oder aus einem anderen Rechtsgrund Dritten übergeben wird, tritt der Käufer schon hiermit dem Verkäufer alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten ab. Bei bestimmungsgemäßer Verarbeitung, Verbindung oder Vermi- schung erfolgt die Abtretung in Höhe des Rechnungswertes der dabei verwendeten Waren des Verkäufers. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Einziehung der Forderung erforder- lichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, soweit vom Verkäufer nichts anderes bestimmt ist, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weiteres Eigentum des Verkäufers wird, einzuziehen und für den Verkäufer abgesondert von den übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren. Der Eigentumsvorbehalt besteht im Zweifel solange fort, bis der Käufer in jedem Einzelfall nachweist, dass die Ware vollständig bezahlt ist. In dem Fall, in dem die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ste- hende Ware z.B. durch Pfändung von Dritten in Anspruch genommen wird oder Dritte Ansprüche auf die dem Verkäufer abgetretene Forderung geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbe- halt bzw. die Abtretung zu informieren.
6. Zahlung
Der Kaufpreis ist mit Lieferung und Rechnungszugang fällig in Euro (€) netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Zahlungsziele wer- den separat schriftlich vereinbart. Sofern dies nicht geschehen ist, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Überschreitungen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB festgelegten gesetzlichen Höhe zu verlangen. Ein Skontoabzug ist nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben auf der Rechnung zulässig. Als Zahlung für den Skontoabzug gilt der Tag des Geldeingangs bei dem Verkäufer bzw. der Tag der Gutschrift auf einem seiner Bankkonten. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen vom Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche oder aus irgendwelchen anderen Gründen zurückzuhalten oder zu verzögern. Im Fall von Zahlungen gegen Wechsel oder Schecks gilt die Zahlung erst nach deren Einlösung als erfüllt. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bei dem Verkäufer oder der Tag der Gutschrift auf einem seiner Bankkonten.
7. Beanstandungen, Haftung und Retourenregelung
RetourenregelungDer Käufer ist verpflichtet, Warenlieferungen sofort nach Empfang auf ihre Unversehrtheit, Vollständigkeit, Identität und Qualität zu überprüfen. Dabei zu Tage tretende offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu melden. Unterlässt der Käufer diese Meldung, gilt die Ware als unbeanstandet angenommen und die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Äußerlich erkennbare Beschädigungen bei Empfang sind gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer sofort zu beanstanden. Bei rechtzeitig angemeldeter und berechtigter Mängelrüge darf der Verkäufer zunächst nacherfüllen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Käufer vorbehalten, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängeln der Ware verjähren in 12 Monaten. Die Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe fahrlässige Begehung beschränkt, soweit nicht ein Verstoß gegen Kardinalpflichten aus dem Vertrag vorliegt. Im übrigen ist die Haftung für Vermögensschäden auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Unsere in-vitro Diagnostika sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen, da aufgrund der rechtlichen Bestimmungen (IVD-Richtlinien) ein erheblicher Aufwand mit jeder Retoure verbunden wäre. Neben der Erfassung jedes Artikels durch ein ausführliches Protokoll stellt vor allem die vorschriftsmäßige Laboruntersuchung von Stichproben einen erheblichen Zeit- wie Kostenfaktor dar. Insbesondere wenn es sich nur um einzelne Abpackungseinheiten handelt, da diese nach ordnungsgemäßer Untersuchung nicht mehr verkaufsfähig wären. Um unsere attraktiven Preise aufrecht erhalten zu können, müssen wir daher von einem Rückgaberecht absehen. Selbiges ist vom Gesetzgeber bei medizinischen Produkten ohnehin nicht vorgesehen. WICHTIG: Pakete, die ohne Absprache an den Verkäufer zurückgesandt werden, werden aus logistischen Gründen nicht angenommen und gehen mit entsprechenden Portokosten seitens des Paketdienstes an den Käufer zurück.
8.Allgemeines
Allen Angeboten und Verträgen liegen die Incoterms 2000 zugrunde. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Versandort Ölbronn-Dürrn; für Zahlungen Bruchsal-Bretten Deutschland (Bankkonto). Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand aus und über den jeweiligen Auftrag ist Pforzheim (Amtsgericht) oder Karlsruhe (Landgericht). Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Käufer an dessen Hauptgeschäftssitz zu verklagen, nach dem dort geltenden Recht.
9.Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung wird eingehalten.
Stand Mai 2018